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   BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96   

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https://dejure.org/1997,3379
BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96 (https://dejure.org/1997,3379)
BSG, Entscheidung vom 30.10.1997 - 4 RA 71/96 (https://dejure.org/1997,3379)
BSG, Entscheidung vom 30. Oktober 1997 - 4 RA 71/96 (https://dejure.org/1997,3379)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit eines Rücknahmebescheides bezüglich Altersversorgung gegenüber einem DDR-Spion - Übernahme einer befristeten erweiterten Versorgung aus der DDR in die Bundesrepublik Deutschland - Ermessensreduzierung auf Null/ Ermessensnichtgebrauch - Gerichtliche ...

  • Judicialis

    SGB X § 45 Abs 3 iVm Abs 2 Sat7 2 und 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtswidrigkeit eines Rücknahmebescheides bei fehlender Ermessensentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 17.10.1990 - 11 RAr 3/88

    Ermessensausübung bei der Rücknahme oder Rückforderung von Arbeitslosengeld

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96
    Die Frage, ob überhaupt eine Ermessensentscheidung ergangen ist, und ob diese ggf rechtmäßig war, beurteilt sich nach dem Inhalt des Rücknahmebescheides, insbesondere nach seiner Begründung (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 32 S 105; Nr. 39 S 124; SozR 3-1300 § 45 Nr. 5 S 20; Nr. 10 S 35).

    Diese muß die Ermessensentscheidung erkennen lassen; sie muß darüber hinaus grundsätzlich auch diejenigen Gesichtspunkte aufzeigen, von denen der Verwaltungsträger bei Ausübung des Ermessens ausgegangen ist (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 5 S 20).

    Die Beklagte hatte die gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X notwendige Rechts- und Tatsachenkenntnis hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheides vom 30. November 1990 und auch die Kenntnis von der weiteren Rücknahmevoraussetzung des § 45 SGB X, nämlich von der Bösgläubigkeit des Klägers (vgl. hierzu BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 24 S 81), spätestens nach Anhörung des Klägers vor dem LSG im Termin vom 29. September 1995 erlangt; nicht erforderlich war insoweit, ihr Wissen über ihre Verpflichtung zur Ermessensausübung (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 5 S 22; Nr. 10 S 36).

  • BSG, 25.01.1994 - 4 RA 16/92

    Belastender Bescheid - Ermessensfehler

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96
    Nach den tatsächlichen Feststellungen des LSG, auf die sich das Revisionsgericht zur Beurteilung der richtigen Anwendung des og Rechtsbegriffs stützen kann (vgl hierzu BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 16 S 41), hat der Kläger - wie er bei seiner Anhörung vor dem LSG am 29. September 1995 angegeben hat - den an die Ostberliner Adresse gesandten Bescheid sich erläutern lassen.

    Eine andere rechtliche Beurteilung läßt sich auch der Entscheidung des erkennenden Senats vom 25. Januar 1994 (4 RA 16/92 = SozR 3-1300 § 50 Nr. 16) nicht entnehmen.

  • BSG, 22.03.1995 - 10 RKg 10/89

    Vorliegen von rechtswirksamen Kindergeldbewilligungen mit Dauerwirkung -

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96
    Dies erfordert seine persönliche Kenntnis von dem Inhalt des Bescheides unabhängig davon, ob zuvor bereits eine ordnungsgemäße Zustellung an einen Dritten erfolgt war und ob er sich dessen Bösgläubigkeit ggf zurechnen lassen muß (für den Normalfall der Bekanntgabe bei Zustellung an den Betroffenen: BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 24 S 82).

    Die Beklagte hatte die gemäß § 45 Abs. 4 Satz 2 SGB X notwendige Rechts- und Tatsachenkenntnis hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheides vom 30. November 1990 und auch die Kenntnis von der weiteren Rücknahmevoraussetzung des § 45 SGB X, nämlich von der Bösgläubigkeit des Klägers (vgl. hierzu BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 24 S 81), spätestens nach Anhörung des Klägers vor dem LSG im Termin vom 29. September 1995 erlangt; nicht erforderlich war insoweit, ihr Wissen über ihre Verpflichtung zur Ermessensausübung (vgl BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 5 S 22; Nr. 10 S 36).

  • BSG, 15.10.1987 - 1 RA 37/85

    Bescheid - Aufhebung - Rücknahme - Witwenrente - Kürzung - Geschiedene Ehefrau -

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96
    § 45 Abs. 1 SGB X regelt mithin die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsaktes; bei deren Vorliegen der Verwaltungsträger eine Ermessensentscheidung treffen "darf (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 32 S 104; Nr. 39 S 124; BSGE 66, 204, 206 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1 S 3; Nr. 5 S 20).

    Die Frage, ob überhaupt eine Ermessensentscheidung ergangen ist, und ob diese ggf rechtmäßig war, beurteilt sich nach dem Inhalt des Rücknahmebescheides, insbesondere nach seiner Begründung (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 32 S 105; Nr. 39 S 124; SozR 3-1300 § 45 Nr. 5 S 20; Nr. 10 S 35).

  • BSG, 29.05.1991 - 4 RA 38/90

    Gewöhnlicher Aufenthalt bei lebenslänglicher Strafhaft

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96
    Denn er hatte weder seinen Wohnsitz noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt, also den Schwerpunkt seiner Lebensverhältnisse (vgl hierzu BSG SozR 3-1200 § 30 Nr. 5 S 8) in der ehemaligen DDR.
  • BVerfG, 12.11.1996 - 1 BvL 4/88

    Eingliederungsprinzip

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96
    Sie war - auch - maßgebend für das jeweils anzuwendende Recht (vgl hierzu entsprechend Bundesverfassungsgericht , Beschluß vom 11. November 1996 - 1 BvL 4/88).
  • BSG, 14.12.1994 - 4 RA 42/94

    Ermessensausübung bei Rehabilitationsleistungen - Kfz-Hilfe

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96
    Rechtswidrig können Verwaltungsakte demnach sein bei Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung und bei Ermessensfehlgebrauch (näher zum Ermessensgebrauch und zu dessen Überprüfung, Senatsurteil vom 14. Dezember 1 994 - 4 RA 42/94 = SozR 3-1200 § 39 Nr. 1).
  • BSG, 15.02.1990 - 7 RAr 28/88

    Ausschlußfrist - Verwaltungsakt - Rücknahme - Kenntnis - Begründungszwang -

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96
    § 45 Abs. 1 SGB X regelt mithin die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für die Rücknahme eines rechtswidrig begünstigenden Verwaltungsaktes; bei deren Vorliegen der Verwaltungsträger eine Ermessensentscheidung treffen "darf (vgl BSG SozR 1300 § 45 Nr. 32 S 104; Nr. 39 S 124; BSGE 66, 204, 206 = SozR 3-1300 § 45 Nr. 1 S 3; Nr. 5 S 20).
  • BSG, 13.12.1984 - 9a RV 40/83

    Feststellung einer Sozialleistung - Antragstellung - Rechtswidriger

    Auszug aus BSG, 30.10.1997 - 4 RA 71/96
    Denn die Voraussetzungen für sein individuelles Verschulden beurteilen sich nach seiner persönlichen Urteils- und Einsichtsfähigkeit (vgl BSG SozR 1300 § 48 Nr. 11 S 25), also danach, wie er selbst die Rechtmäßig- bzw Rechtswidrigkeit des Bescheides beurteilen mußte.
  • BSG, 11.02.2015 - B 13 R 15/13 R

    Ausführungen der Widerspruchsbehörde zu Ermessensgründen - bindende Wirkung nach

    Die Frage, ob die Widerspruchsbehörde Ermessen ausgeübt hat und ob ein Ermessensfehler vorliegt, ist anhand der Gründe des Widerspruchsbescheids zu beurteilen (vgl BSG Urteil vom 30.10.1997 - 4 RA 71/96 - Juris RdNr 24 mwN).
  • BSG, 20.05.2014 - B 10 EG 2/14 R

    Elterngeld - im Inland zu versteuernde Einkünfte - Änderung der

    Eine solche Ermessensreduzierung auf null kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn ermessensrelevante Gesichtspunkte weder vom Kläger geltend gemacht noch sonst wie ersichtlich sind (vgl BSG Urteil vom 9.9.1998 - B 13 RJ 41/97 R - Juris sowie BSG Urteil vom 30.10.1997 - 4 RA 71/96) .
  • BSG, 09.09.1998 - B 13 RJ 41/97 R

    Anhörung Beteiligter - Umdeutung eines Verwaltungsakts - Rücknahme eines

    Auf dem Gebiet der Sozialversicherung sind Ermessenserwägungen jedoch grundsätzlich erforderlich (vgl BSGE 67, 232, 234 = SozR 3-4100 § 155 Nr. 2; BSG SozR 3-1300 § 50 Nr. 16; BSG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 4 RA 71/96 -).

    Eine solche Ermessensreduzierung auf Null kann nur dann in Betracht gezogen werden, wenn ermessensrelevante Gesichtspunkte weder vom Kläger geltend gemacht noch sonstwie ersichtlich sind (vgl dazu BSG, Urteil vom 30. Oktober 1997 - 4 RA 71/96 -).

  • LSG Hessen, 08.06.2018 - L 5 R 195/15

    Gesetzliche Rentenversicherung

    Dabei ist auch bei einer sogenannten Ermessensreduzierung auf Null - wenn also nach dem festgestellten Sachverhalt ausgeschlossen ist, dass Umstände vorliegen, die eine anderweitige, den Betroffenen ganz oder teilweise begünstigende Entscheidung rechtsfehlerfrei zulassen - eine Ermessensentscheidung der Behörde erforderlich, die jedoch nicht schriftlich begründet werden muss (vgl. BSG, Urteil vom 30. Oktober 1997, 4 RA 71/96 - juris).
  • LSG Sachsen, 07.12.2006 - L 3 AL 118/05

    Rückwirkende Aufhebung einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, Ausübung von Ermessen

    Da sie dies unterlassen hat, wäre der auf § 47 Abs. 2 SGB X gestützte Widerruf zumindest wegen Ermessensnichtgebrauchs rechtswidrig (vgl. zu den Folgen eines Ermessensnichtgebrauchs: BSG, Urt. v. 30.10.1997, Az. 4 RA 71/96, zitiert nach JURIS).

    Auf das Wissen über die Verpflichtung, Ermessen ausüben zu müssen, kommt es hingegen nicht an (BSG, Urt. v. 30.10.1997, Az. 4 RA 71/96, zitiert nach JURIS).

  • BSG, 25.01.2001 - B 4 RA 110/00 R

    Einkommensanrechnung - Hinterbliebenenrente - prognostiziertes Erwerbseinkommen -

    Bisher steht jedoch weder fest, wann die Klägerin ggf welche Beträge für ihren Unterhalt hätte einsetzen können noch zu welchen Zeitpunkten welche Erkenntnisse hierüber objektiv zur Verfügung standen; dies wird nunmehr nach Beiziehung aller in Betracht kommenden Geschäftsunterlagen - ebenso wie die sich daran ggf anschließende Frage der subjektiven Erkennbarkeit einer eventuellen Rechtswidrigkeit für die Klägerin auf der Grundlage ihrer persönlichen Urteils- und Einsichtsfähigkeit (vgl Urteil des Senats vom 30. Oktober 1997, 4 RA 71/96, mit Hinweis auf BSG SozR 1300 § 48 Nr. 11, - im wesentlichen im Wege des Sachverständigenbeweises) zu klären sein.
  • LSG Bayern, 10.02.2010 - L 13 R 536/08

    Verwaltungsverfahren - Witwerrente - Einkommensanrechnung - Bestimmtheitsgebot -

    Zwar enthält der Bescheid vom 01.02.2005 keinerlei Ermessenserwägungen, so dass von einem Ermessensnichtgebrauch auszugehen ist (vgl. dazu näher BSG, Urteil vom 30.10.1997 - 4 RA 71/96, RdNr. 23 ff.).
  • LSG Hessen, 28.03.2008 - L 5 R 423/07

    Altersrente für langjährig Versicherte - Hinzuverdienstgrenze - zweimaliges

    Die Beklagte hat im Übrigen auch in hinreichendem Umfang das ihr zustehende und im Rahmen von § 48 SGB X grundsätzlich auch auszuübende (vgl. BSG vom 30. Oktober 1997 - 4 RA 71/96-) Ermessen betätigt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2021 - L 6 AS 770/20

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen

    Die Frage, ob die Widerspruchsbehörde ihr Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, ist anhand der Gründe des Widerspruchsbescheids zu beurteilen (vgl. BSG, Urteil vom 30.10.1997, 4 RA 71/96, juris Rn. 24).
  • LSG Bayern, 24.10.2001 - L 1 RA 17/01

    Klage eines Versicherungsnehmers gegen die Rückforderung zu Unrecht gezahlter

    Eine Ermessensreduzierung auf Null ist bei der gegebenen Sachlage nicht anzunehmen, wobei der 4. Senat (Urteil vom 30.10.1997, Az.: 4 RA 71/96) sogar bei einer Ermessensreduzierung auf Null eine Ermessensentscheidung der Verwaltung verlangt; fehle sie, sei der Verwaltungsakt als rechtswidrig aufzuheben.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.08.1998 - L 10 (6) V 250/94

    Anspruch auf Weiterzahlung einer Dienstbeschädigtenvollrente nach der

  • LSG Hessen, 21.11.2000 - L 2 RJ 204/00

    Hinterbliebenenrente - Doppelgewährung von Kindererziehungsleistungen - Rücknahme

  • LSG Hessen, 25.09.1998 - L 13 RA 533/97

    Rückwirkende Aufhebung der Bewilligung eines Beitragszuschusses zur freiwilligen

  • LSG Saarland, 06.02.2015 - L 6 AL 8/13

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses

  • SG Reutlingen, 24.07.2006 - S 4 R 2755/04

    Beitragsnachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen - Ermessensausübung -

  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2021 - L 7 AY 4055/20
  • VG Frankfurt/Oder, 09.12.2009 - 6 K 156/07

    Bestehen eines Betreuungsanspruchs über die gesetzliche Mindestbetreuungszeit von

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